Arbeitnehmerhaftung

by on 14. September 2009

Die Arbeitnehmerhaftung unterscheidet nach den Faellen leichte bzw einfache, mittlere/normale und grobe/schwere Fahrlaessigkeit. Von der Einordnung haengt die Hoehe des Schadenersatzes durch den Arbeitnehmer ab. Haeufig muss sich der Arbeitgeber beteiligen

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