Ab dem 21. März 2010 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte. Ab diesem Zeitpunkt gelten in der Europäischen Union die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2007/47/EG – ohne Übergangszeit. Da noch Unsicherheit bezüglich der Umsetzung der neuen Richtlinie herrscht, informiert der TÜV SÜD in einer Roadshow über deren Inhalte und Folgen.
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